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Erziehungswissenschaften studieren - Fluch oder Segen?

Im Wintersemester 18/19 studierten 60.783 Personen das Fach Erziehungswissenschaft, welche sich die Frage stellen dürften, was nach dem Studium folgt; eine Tätigkeit in der Forschung ist die wahrscheinlichste, da eine Tätigkeit in der Kinder- und Jugendhilfe mit dem heutigen Bachelor- und/oder Masterabschluss einer ausgiebigen Prüfung bedarf. Jugendämter prüfen im Rahmen von §72 Fachkräftegebot nach SGB VIII zum Wohle des Kindes die Qualifikationen von Personen, die in der Kinder- und Jugendhilfe tätig sein möchten. Dies ist, meiner Meinung nach, ein Meilenstein der Sozialpolitik, da noch immer eine Vielzahl von Personengruppen ohne pädagogische Ausbildung Tätigkeiten in der Jugendhilfe ausführen. Keinesfalls ist dies negativ zu betrachten, weil auch die Kinder- und Jugendhilfe von Interdisziplinarität profitieren kann, jedoch erfordern eine Fülle von Bereichen ein Fachwissen über Erziehung, Sozialisation, Bildung und Lernen. Dies kann nicht immer durch Berufserfahrung erreicht werden.

Das Fachkräftegebot besagt, dass Fachkräfte in der Kinder-und Jugendhilfe sich persönlich und fachlich für diesen Arbeitsbereich eignen müssen und dementsprechend über eine entsprechende Qualifikation in Form einer Ausbildung und/oder eines Studiums verfügen müssen. Die Frage, ob Erziehungswissenschaftler/-innen als pädagogische Fachkräfte anzuerkennen sind, ist viel diskutiert, da das Fach Erziehungswissenschaft ohne staatliche Anerkennung absolviert und in der Kinder-und Jugendhilfe vielerorts nicht dem Studium der Sozialpädagogik gleichgesetzt wird.

Das Dilemma für Erziehungswissenschaftler/-innen: Die Bologna-Reform

Im vergangenen Jahrzehnt wurden die Studien-und Ausbildungsgänge umstrukturiert. So wurde beispielweise das Diplom abgeschafft und durch Bachelor- und Masterabschlüsse ersetzt. Die Vielfalt an Studiengängen und die damit einhergehenden unterschiedlichen Abschlüsse führen dazu, dass die Entscheidung, welche Abschlüsse für das jeweilige Tätigkeitsfeld qualifizieren, die zuständigen Mitarbeiter/-innen in den Jugendämtern vor enormen Arbeitsaufwand und Herausforderungen stellen. Neben den Bachelor-und Masterstudiengängen, die in weiten Teilen den Diplom-Studiengängen (insbesondere Soziale Arbeit, Sozialpädagogik, Pädagogik) ähneln, haben sich vielfältige, ausdifferenzierte, neue Studiengänge etabliert. Diese können bzw. sind ebenso relevant für erzieherische Hilfen (vgl. Oerlerich/Kunhenn 2015, S.7), berücksichtigt man den qualitativen/quantitativen Fachkräftemangel und die Überlastung der Jugendämter aufgrund hoher Fallanfragen (vgl. AGJ 2011). Die Handhabung der Jugendämter bezüglich der Fachkräfteprüfung ist sehr unterschiedlich, obwohl der Wunsch nach einem Orientierungsrahmen zum Umgang mit den vielfältigen Studiengängen besteht (vgl. Oerlerich/Kunhenn 2015, S.7).

Dies führt teils dazu, dass Studienabschlüsse und damit den Absolvent/-innen dieser der Zugang zu Arbeitsfeldern der Kinder-und Jugendhilfe verwehrt wird, obwohl sie sich ähnliche, wenn nicht sogar gleiche, Studieninhalte angeeignet und Kompetenzen erworben haben, die sie zu pädagogischen Fachkräften befähigen. Ein Beispiel dafür sind die damaligen Diplom-Erziehungswissenschaftler/-innen, die heute weiterhin in der Kinder-und Jugendhilfe tätig sein dürfen, wohingegen Absolvent/-innen des Studiengangs Erziehungswissenschaften (Bachelor oder Master) dies zunächst nicht erlaubt ist. Der Grund dafür ist vielerlei die staatliche Anerkennung. Auszubildende, die einen Abschluss einer Fachschule für Sozialpädagogik oder Sozialwesen erwerben, erhalten mit dem Abschlusszeugnis die staatliche Anerkennung. Gleiches gilt für Absolvent/-innen des Studiengangs Sozial-, Heil-, Kindheits- und Sonderpädagogik. Studierende des Fachs Soziale Arbeit können nach ihrem Anerkennungsjahr ebenfalls die staatliche Anerkennung erhalten (vgl. ebd. S.31). Erziehungswissenschaftler/-innen können, aufgrund dessen, dass sie eine Wissenschaft studiert haben, keine staatliche Anerkennung erlangen, obwohl sie, wie bereits erwähnt, ähnliche oder gleiche Studieninhalte der Sozialpädagogik und/oder der Sozialen Arbeit studiert haben.

Hier wird das Dilemma der staatlichen Anerkennung deutlich:„Die staatliche Anerkennung bezieht die Anerkennung als Fachkraft mit ein, während die Anerkennung als Fachkraft unabhängig von der staatlichen Anerkennung eines Ausbildungs- bzw. Studienabschlusses gegeben sein kann“ (ebd. S. 33). Dabei gehen die Erziehungswissenschaftler/-innen in der Praxis als die größten Verlierer/-innen dieses Systems hervor.

Fazit

Oerlerich und Kunhenn stellten durch den Abgleich der von der AG HzE der BAG der Landesjugendämter erarbeiteten Kompetenzliste und den jeweiligen Studienhinhalten von 20 Universitäten mit ähnelnden Studiengängen (Soziale Arbeit, Erziehungswissenschaft, Heilpädagogik, Sonderpädagogik, etc.) aus dem sozialen Sektor fest, dass Fachkräfte über Grundlagenwissen zur Sozialen Arbeit/ Erziehung und Bildung, über institutionelle Kenntnisse, adressatenbezogenes Wissen sowie über Wissen aus Nachbardisziplinen wie beispielweise die Soziologie und Psychologie verfügen sollten. Darüber hinaus sollten sie zu professionellem Handeln, dem Einsatz von methodischen Kenntnissen, zur Reflektion und Evaluation des eigenen Handelns befähigt worden sein (vgl. ebd. S.84).

Vor allem ergab die Untersuchung jedoch, dass die „Studiengänge der Sozialen Arbeit sowie der Pädagogik /Erziehungswissenschaft (insbesondere mit dem Schwerpunkt Sozialpädagogik) fraglos die notwendigen Kenntnisse und Kompetenzen [, die für die Ausübung erzieherischer Hilfen notwendig sind, vermitteln]. Dies kann der Abgleich mit der Kompetenzliste deutlich aufzeigen“ (ebd. S. 85). Somit sind Absolvent/-innen dieser Studienfächer als pädagogische Fachkräfte anzusehen.

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