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Kostenübernahme
Die Grundlage für eine Kostenübernahme von Leistungen im Bereich der Kinder-und Jugendhilfe ist ein Gutachten eines Kinder-und Jugendpsychiaters.
Dafür wird eine multiaxiale Diagnostik durchgeführt, wobei die Stärken, Schwächen, IQ und Entwicklungsstände der Kinder und Jugendlichen erfasst werden.
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Danach kann beim zuständigen Jugend-oder Sozialamt ein Antrag auf Erziehungshilfe/Eingliederungshilfe gestellt werden.
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Das Jugend-oder Sozialamt spricht anschließend Empfehlungen von Trägern mit den entsprechenden Leistungsangeboten aus.
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Im Anschluss daran können Sie Kontakt zum Träger aufnehmen.
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